Individuelle gesundheitsleistungen

Sämtliche kosmetischen Leistungsangebote werden in kassenärztlichen Praxen als ‚Individuelle Gesundheitsleistungen (IGel)‘ eingestuft und müssen auch dort privat abgerechnet werden. Genau wie in unserer Privatpraxis.

 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine kosmetische Behandlung als Privatleistung in einer kassenärztlichen Praxis oder bei uns vornehmen lassen wollen: Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie fair und gerne, zum Beispiel zur:

  • Entfernung von Stilwarzen
  • Entfernung kosmetisch störender Male
  • Zystenbehandlung
  • Ohrläppchenkorrektur
  • Warzenbehandlung

Unsere Vorteile auf einen Blick

  • Bei uns haben Sie kaum Wartezeiten.
  • Als spezialisierte Praxis verfügen wir über sehr viel Erfahrung in der medizinischen Kosmetik.
  • Budgetzwänge oder Einschränkungen der Verordnungsfreiheit von Medikamenten gibt es bei uns ebenfalls nicht.
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